Zunftführung

Eine Zunft zu führen ist vielleicht komplexer, als es sich der Laie vorstellt.

 

Die Narrenzunft Tübingen ist ein eingetragener Verein und muss sich sowohl steuerrechtlich, aber auch vereinsrechtlich an gewisse Spielregeln halten.

Der Vereinsvorstand wird alle 2 Jahre auf einer planmäßig einberufenen Mitgliederversammlung gewählt und stellt danach den Vereinsvorstand in seinen Ämtern. Der Zunftmeister beruft dann Vorstands- und Ausschusssitzungen ein.

Ebenfalls werden bei einer Mitgliederversammlung spezielle Ämter gewählt, die dann in den Vereinsausschuss übergehen, so z.B. der Zeremonienmeister, samt Vertreter, oder wie aktuell die stellvertretende Position des Kassiers.

 

Der Ausschuss ist ein Organ, das den Vorstand in seinen Entscheidungen beraten und überwachen soll. So wählen die einzelnen Maskengruppen

zwei Abtleitungsleiter, um die Interessen der Gruppe im Ausschuss zu vertreten.

Zusätzlich gibt es den Sprecher der Passiven und mehrere Fachleute, welche dazuberufen werden, wenn deren Expertise benötigt wird.

 

Die Narrenzunft Tübingen pflegt seit Jahrzehnten ein bewusst breit aufgestelltes Entscheidungsorgan, auch wenn bei strittigen Themen sich der Vorstand das Recht der entgültigen Entscheidung vorbehält.

Hier unsere Vereinsorgane

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